Revisionen sind für jede Aktiengesellschaft gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Vorschrift
- überprüfen wir Posten und Angaben der Jahresrechnung auf der Basis von Stichproben
- überprüfen wir die korrekte Anwendung buchhalterischer Grundsätze
- überprüfen wir die Angemessenheit von Bewertungen
- überprüfen wir die Jahresrechnung als Ganzes
- erstellen wir ein Revisionsprotokoll und den Revisionsbericht
Bei allen Revisionsmandaten ist die Zusammenarbeit zwischen dem (der) beauftragten Sachbearbeiter(in) und dem Geschäftsführer äusserst eng.
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